Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich/Vertragsschluß
    Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen aus­geführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Preise
    1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbe­halt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auf­traggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftra­g­geber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
      Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
      Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
    2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber be­rechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probe­andrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vor­lage verlangt werden.
    3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen ange­lieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN/E-Mail).
  3. Zahlung
    1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versiche­rung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Liefe­rung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausge­stellt.
      Wechsel werden nur nach besonder Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protes­tierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
    2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung ver­langt werden.
    3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festge­stellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
    4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß be­kanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlan­gen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben recht­lichen Verhältnis beruhen.
    5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
      Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Ver­zugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  4. Lieferung
    1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, so­bald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
    2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
    3.  Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftrag­geber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
    4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzöge­rung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber an­gelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und son­stigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur voll­ständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
    6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
    2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gege den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
    3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verabreitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
  6. Beanstandungen/Gewährleistungen
    1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
    2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
    3. 3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
    4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
    5. 5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. digitalen Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
    6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
    7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
    8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
  7. Haftung
    1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden gehaftet.
    2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
    3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
  8. Handelsbrauch
    Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
  9. Archivierung
    Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
  10. Periodische Arbeiten
    Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
  11. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
    Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Kontakt

Druckerei Schroeder GmbH & Co. KG
Mainstraße 61
41469 Neuss

Tel.: 02137 / 2003
Fax: 02137 / 3911
Email: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Wir informieren

Prev Next

Veredelungslexikon

Das "Veredelungslexikon" der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fakultät Medien hat am Samstag den 19. März 2011 auf...

weiterlesen

Baby Karte

Wir grübbeln ja ständig über neuen Motiven, Anwendungen etc.Es sollen ständig neue Anreize oder Ideen kommuniziert werden, und wir freuen...

weiterlesen

Neue Karten

In unserem Bereich der allgemeineren Karten stellen wir zwei neue Karten vor.Eine wunderschöne Karte des Kölner Doms, mit zwei verschiedenen...

weiterlesen

PrinterStar 2011 Nominierung

Mit einer innovativen Hamburger Agentur sind wir für den "PrinterStars 20112"-Preis nominiert. Wir freuen uns, dass wir an solch erfolgreichen und...

weiterlesen

Spendenhöhe Menschen für Menschen

Wir freuen uns sehr, dass wir für das Jahr 2011 unserem Spendenpartner "Menschen für Menschen" 7.000 Euro durch den Verkauf...

weiterlesen

Neuer Kunde im Bereich Sportmerchandising

Wir freuen uns, mit der Firma "Fancore" einen sehr interssanten, innovativen Kunden im Bereich Sportmerchandising zu betreuen. Fans der deutschen Erstligisten...

weiterlesen